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Inhalt der Ausgabe 06/2018

Editorial

Reallabore – neue Experimentierräume in der Energiewende?

Inhalt

Inhaltsverzeichnis / Impressum

Aufsätze

Per aspera ad astra?

Die Kundenanlage gilt als ein Königsweg, um zahlreiche regulatorische und finanzielle Pflichten zu umgehen, die der Betrieb eines Energieversorgungsnetzes mit sich bringt. Als Kundenanlagen kommen nicht nur klassische Hausanlagen in Betracht, sondern auch größer dimensionierte Verteilungsanlagen – beispielsweise in Industrieparks oder größeren Wohnanlagen. Ob alle Voraussetzungen einer Kundenanlage erfüllt sind, ist häufig umstritten, wofür es zwei wesentliche Gründe gibt: Erstens enthält die Legaldefinition in § 3 Nr. 24a und b EnWG eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe; zweitens bedarf die Einstufung als Kundenanlage keiner vorherigen regulierungsbehördlichen Entscheidung, sondern zunächst einer Selbsteinschätzung des Betreibers, die (allenfalls) der regulierungsbehördlichen und gerichtlichen Missbrauchskontrolle unterliegt.

Errichtung öffentlich zugänglicher Ladepunkte für die Elektromobilität

Die Elektromobilität steht in den Startlöchern. Um ihr zum endgültigen Durchbruch zu verhelfen, versucht der Gesetzgeber mit einer Reihe von Maßnahmen, den Aufbau der Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Da die Errichtung und der Betrieb öffentlich zugänglicher Ladesäulen rechtlich ein Querschnittsthema darstellen, erstrecken sich die für die Errichtung und den Betrieb einer öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur maßgeblichen Normen über alle Rechtsbereiche.

Der Entschädigungsanspruch nach § 19 Abs. 1 LuftVG

Ein Windenergievorhaben kann nach § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG) unzulässig sein, wenn Flugsicherungseinrichtungen gestört werden können. Diese Vorschrift hat in der Vergangenheit zu einer massiven Blockade von Windenergievorhaben seitens des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung und der Deutschen Flugsicherung GmbH insbesondere in der Umgebung von sog. Drehfunkfeuern (VOR/DVOR) geführt.

Es läuft und läuft… – Stilllegungsverbote für Kraftwerke

Im Zuge der Energiewende und der zeitlich gestaffelten Abschaltung der Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 stehen immer weniger grundlastfähige Kapazitäten zur Verfügung, wohingegen die stark volatilen Erzeugungsarten der Erneuerbaren Energien laufend zunehmen. Das gesetzgeberische Instrumentarium der Stilllegungsverbote erlangt damit immer größere Bedeutung. Auf dieser Grundlage kann die Stilllegung von grundlastfähigen konventionellen Kraftwerken untersagt werden, wenn diese systemrelevant sind.

Standpunkte

Interview mit Katherina Reiche

ER aktuell

Umsetzung der Europäischen Vorgaben zum Emmissionshandel im TEHG

Rechtsprechung

Rechtmäßigkeit einer Festlegung der BNetzA zur Änderung des Zuschlagsmechanismus für Minutenreserve und Sekundärregelung

§§ 77 Abs. 3 Satz 1, 77 Abs. 3 Satz 4 EnWG, § 27 Abs. 1 Nr. 2 StromNZV
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.07.2018 – VI-3 Kart 806/18 (V)

Erhebung der EEG-Umlage auch für physikalisch bedingte Netzverluste

§§ 37 Abs. 1, 37 Abs. 2, 38 EEG 2009, §§ 37 Abs. 2, 38 EEG 2012, § 60 Abs. 3 Satz 3 EEG 2014, §§ 110 Abs. 1, 110 Abs. 4 EnWG, § 66 Abs. 2 ZPO
OLG Hamm, Urt. v. 16.07.2018 – I-8 U 119/17
vorgehend: LG Dortmund, Urt. v. 12.10.2017 – 4 O 434/16
anhängig: BGH, VIII ZR 278/18

Zur Auslegung des Begriffs „Unternehmen des produzierenden Gewerbes“ nach § 3 Nr. 14 EEG 2012

§ 3 Nrn. 14, 40, 41 EEG 2012, §§ 86 Abs. 1, 132 Abs. 2 VwGO
BVerwG, Beschl. v. 26.07.2018 – 8 B 41/17
vorgehend: Hessischer VGH, Urt. v. 09.08.2017 – 6 A 1908/15
vorgehend: VG Frankfurt, Urt. v. 23.01.2015 – 5 K 4650/13.F

Hinweispflicht bei Abschluss eines Stromlieferungsvertrags zum Grundversorgungstarif mit einem Gewerbetreibenden

§§ 145, 241 Abs. 2, 242, 612, 632 BGB, §§ 3 Nr. 22, 36 EnWG, §§ 1, 3 Abs. 2 StromGVV
OLG München, Urt. v. 06.06.2018 – 7 U 3836/17
vorgehend: LG München, Urt. v. 17.10.2017 – 16 HK O 6125/17

Reichweite des Anspruchs auf Übereignung von Leitungen und Anlagen bei Netzübernahme

§§ 1, 3 Nr. 29c, 3 Nr. 37, 20 Abs. 1, 46 Abs. 1, 2, 3 EnWG, Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 3 GG, § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB, §§ 134, 241 Abs. 2 BGB
OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.2018 – 2 U 4/17
vorgehend: LG Stuttgart, Urt. v. 20.12.2016 – 41 O 58/15 KfH

Rezension

Kommentar zum Energiewirtschaftsgesetz

Tagungsbericht

31. Fachgespräch der Clearingstelle EEG|KWKG - „Elektromobilität – Herausforderungen im Kontext von EEG und KWKG“

ER ansichtssache

Bitte melde dich

ER termine

19. KBU – Kolloquium zu Wirtschaft und Umweltrecht

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2018.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-11-15
 

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