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Erbringen von Dienstleistungen nach dem deutschen und internationalen Steuerrecht

Unter Dienstleistungen versteht man die Übernahme von Auftragserledigungen verschiedenster Art, üblicherweise gegen Entgelt, und zwar freiwillig, z. B. im Rahmen von zivilrechtlichen Geschäftsbesorgungen ohne Auftrag (GoA), oder zu denen man sich aus gesetzlichen, moralischen oder sozialen Gründen verpflichtet fühlt oder die man aus gezielt eingegangenen vertraglichen Vereinbarungen heraus zu erfüllen hat. Leistungen sind dabei stets Erledigungen, die in der Wirtschaft oder der Industrie nicht oder allenfalls begleitend einer Produktion von Wirtschaftsgütern oder einem Warenverkauf dienen. Dienstleistungen können jeder beliebigen Art sein, auch technischer oder administrativer. Zu Dienstleistungen zählen überdies auch einschlägige Nutzungsüberlassungen. Abzugrenzen hiervon sind reine Warenlieferungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.02.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-05
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