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Erika Thomalla: Anwälte des Autors. Zur Geschichte der Herausgeberschaft im 18. und 19. Jahrhundert. Göttingen: Wallstein Verlag 2020.

Das deutsche Urheberrecht macht kein großes Aufhebens davon, „wissenschaftliche Ausgaben“ sind 25 Jahre lang geschützt, das „Recht steht dem Verfasser der Ausgabe zu.“ Es sind die (Literatur-) Wissenschaftler:innen selbst, in deren Selbstreflexions- und Selbstlegitimationsdiskurs die Praxis der und die Rede von der Herausgeberschaft hohen Stellenwert besitzen, stellen Editionen doch zu guten Teilen das Forschungsmaterial für die Geistes- und Kulturwissenschaften allererst bereit. Bereits im späten 18. Jahrhundert hatten fiktionale Texte Autorschaft und (fiktive) Herausgeberschaft in wechselseitiger Abhängigkeit voneinander definiert und etabliert. In den sich im 19. Jahrhundert etablierenden Philologien zählte ‚Edition‘ zu einer der kontinuierlich und kontrovers diskutierten Konstituenten, ehe in der jüngeren Vergangenheit eine theoretisch ambitionierte Editionswissenschaft das oft verachtete ‚Handwerk‘ auf ein neues Niveau hob.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1866-5381.2022.02.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1866-5381
Ausgabe / Jahr: 2 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-24
Dokument Erika Thomalla: Anwälte des Autors. Zur Geschichte der Herausgeberschaft im 18. und 19. Jahrhundert. Göttingen: Wallstein Verlag 2020.