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Erweiterte Herstellerverantwortung für Einweg-Produkte
Überwälzung der öffentlichen Reinigungs kosten nach EU-Vorgaben im Sinne des Green Deals

Die Europäische Union verbindet mittlerweile den Green Deal und die Produktverantwortung. Hieran zeigen sich die anspruchsvollen Zielsetzungen, die auch auf die vorher erlassenen Rechtsakte zurückwirken. Schon vorher wurde die EU-KunststoffRL erlassen und mit einer erweiterten Herstellerverantwortung versehen. Danach werden die Hersteller in die Pflicht genommen, um die Reinigungskosten für die weggeworfenen Zigarettenkippen und sog. To-go-Verpackungen wie Tüten und Getränkebecher zu übernehmen. Die EU-KunststoffRL zielt nämlich auf eine umfassende Kostenbelastung der Hersteller für die öffentlichen Sammlungs-, Behandlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Nur diese Sicht entspricht auch dem Verursacherprinzip i. V. m. dem Beihilfenverbot. Dieses verbietet auch eine Freistellung von Kosten, die mit einer Schädigung der Umwelt durch den Verursacher verbunden sind.

The European Union has begun to connect the Green Deal with product responsibility. Previously, the EU issued the directive on the reduction of plastic, modified with the extended producer responsibility. According to the directive, producers have to bear the costs of cleaning resulting from littering cigarettes ends and so called to-go-packaging like bags or coffee cups. This perspective corresponds to the polluter pays principle in combination with the prohibition of state aid.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 5 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-11
Dokument Erweiterte Herstellerverantwortung für Einweg-Produkte