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EU-Richtlinienvorschlag zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von sog. Briefkastenfirmen

Die Staaten der OECD und der G20 sowie Schwellen- und Entwicklungsländer haben sich im BEPS-Projekt zusammengeschlossen, um die internationalen Steuerstandards zu stärken, Regeln für den internationalen Steuerwettbewerb zu setzen und ihre jeweiligen Steuerrechtssysteme besser miteinander zu verzahnen. Zahlreiche BEPS-Empfehlungen wurden durch EU-Richtlinien für die europäischen Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt. Hierbei handelt es sich um die EU-Anti-Tax-Avoidance-Directive („ATAD“). Auch Deutschland engagiert sich seit vielen Jahren intensiv bei der Bekämpfung des schädlichen Steuerwettbewerbs zwischen den Staaten und der aggressiven Steuervermeidung multinationaler Unternehmen. Am 22. 12. 2021 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von sog. „Briefkastenfirmen“ („shell entities“) für steuerliche Zwecke (ATAD III) in der Europäischen Union veröffentlicht. Die „Unshell-Richtlinie“ ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.08.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 8 / 2022
Veröffentlicht: 2022-08-03
Dokument EU-Richtlinienvorschlag zur Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung von sog. Briefkastenfirmen