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Eva-Marie König: Der Werkbegriff in Europa. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des britischen, französischen und deutschen Urheberrechts (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, 103). Tübingen: Mohr Siebeck, 2015.

Eva-Marie König hat unter dem Titel “Der Werkbegriff in Europa” ihre Dissertation an der Humboldt-Universität zu Berlin im Wintersemester 2013/2014 vorgelegt. Sie befasst sich mit dem europäischen Werkbegriff, da der Werkbegriff von zentraler Bedeutung für den Urheberrechtsschutz ist. Bislang gibt es in der europäischen Gemeinschaft keinen einheitlichen Werkbegriff, wenn man von der Begriffsdefinition in der Computer rechts-Richtlinie, der Datenbank-Richtlinie und der Schutzdauer-Richtlinie für Lichtbilder absieht. Lediglich die Rechtsprechung des EuGH verzeichnet in letzter Zeit Bestrebungen zur Vereinheitlichung des Werkbegriffs. An einer Normierung fehlt es jedoch bislang. Die unterschiedliche Interpretation des Werkbegriffs in den einzelnen Mitgliedsländern der EU führt zu praktischen Schutzproblemen, die sich beispielsweise im Bereich der Musik, aber auch im Bereich der Möbelproduktion zeigen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1866-5381.2016.02.14
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1866-5381
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-12-13
Dokument Eva-Marie König:  Der Werkbegriff in Europa. Eine rechtsvergleichende Untersuchung des britischen, französischen und deutschen Urheberrechts  (Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht, 103). Tübingen: Mohr Siebeck, 2015.