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Fazit

Losgelöst von der Vermutung, dass die internationalen Standards – trotz BilMoG – einen größeren Informationsgehalt erfüllen als die handelsrechtlichen Normen, muss konstatiert werden, dass für beide Rechnungslegungssysteme „der Konflikt zwischen Zukunftsbezogenheit und der Manipulationsfreiheit von Rechenwerken nicht aufgelöst werden kann“. Die internationalen Rechnungslegungsnormen setzen lediglich andere Schwerpunkte als das deutsche Handelsrecht. Die Umsetzung des BilMoG bringt zwar zum Teil eine explizit gewollte Hinwendung zu den IFRS mit sich; ob eine solche Rechnungslegung auch generell eine bessere Grundlage für die Entscheidungszwecke der externen Adressaten bietet, kann jedoch nicht pauschal für alle in der Rechnungslegung abzubildenden Themengebiete gefolgert werden. Allerdings leiten Gassen/Sellhorn aus einer Studie ab, dass bei freiwilligen IFRS-Anwendern in Deutschland für den Zeitraum 1998 bis 2004 die IFRS-Abschlüsse eine höhere Vorhersagekraft für zukünftige Gewinne besitzen als die HGB-Abschlüsse. Im Kontext einer harmonisierten Rechnungslegung für globalisierte Finanzmärkte ist diese Feststellung zwar grundsätzlich zu begrüßen; eine unreflektierte Anwendung der IFRS sollte dieses Ergebnis jedoch nicht befördern. Denn: Die IFRS bergen eine Vielfalt an Schwierigkeiten, auf die u. a. Küting/Pfitzer/Weber hinweisen. Wurden die IFRS vor noch nicht allzu langer Zeit als dem HGB in seiner „vorsichtig-objektivierten“ Bilanzierung als weit überlegen erachtet, sollten sich Bilanzierende und Adressaten des bilanzpolitischen Potenzials der IFRS indessen bewusst sein, das von der ausgeprägten Unbestimmtheit dieser Standards herrührt. Bedenken hinsichtlich des Mangels an „Durchsetzbarkeit und Prüfbarkeit einer Reihe von Standards aufgrund großer Spielräume in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden“ äußert selbst die DPR in einer Stellungnahme zum Konsultationsprozess des IASB. Das umfangreiche und komplexe IFRS-System erfordert daher fachlich kompetente und kritisch hinterfragende Anwender und Analysten, um den Umfang undurchsichtiger Bilanzpolitik und das Ausmaß an Fehlern bei der Umsetzung der Normen vermindern zu können. Nach Wüstemann hat die „Regelungsdichte und Intensität der IFRS ein Ausmaß erreicht, das es Nichtexperten fast unmöglich macht, sich Einzelheiten der Bilanzierung und Offenlegung belastbar anzueignen“. „Doch Lamentieren hilft wenig. Stattdessen sollten deutsche Bilanzexperten versuchen, die Regelentstehung beim Standardsetter IASB so intensiv wie möglich zu begleiten. Nur so besteht die Chance, eine internationale Entwicklung zu beeinflussen, die sonst von anderen gestaltet wird.“

Seiten 341 - 361

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