• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Festsetzung von Infrastrukturbeiträgen zur Finanzierung des schienengebundenen ÖPNV in Städten auf Basis von Erreichbarkeitsindikatoren – Teil 3

Für die Kommunen stellen die Verkehrsanlagen einen der größten Posten im Anlagevermögen dar, das in der Regel nicht zurückgebaut wird. Hinsichtlich der einzelnen Kostenpositionen gilt es mit Blick auf die Beitragsfähigkeit von schienengebundener ÖSPV-Infrastruktur – ebenso wie bei der Straßen- bzw. Leitungsinfrastruktur – zwischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Kosten der betrieblichen Unterhaltung und Instandhaltung sowie den Kosten der nochmaligen Herstellung (Ersatzinvestition, Instandsetzung) zu unterscheiden. Nur die erstmaligen Herstellungs- sowie nochmaligen Instandsetzungskosten sind beitragsfähig. Im Neuen Kommunalen Finanzmanagement werden hierfür Abschreibungen gebildet, d. h. die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden über die Lebensdauer der Infrastrukturanlage umgelegt (Lebenskostenzyklusbetrachtung).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2019.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-27
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Festsetzung von Infrastrukturbeiträgen zur Finanzierung des schienengebundenen ÖPNV in Städten auf Basis von Erreichbarkeitsindikatoren – Teil 3