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Finanzierung von Pflegeeinrichtungen durch gesonderte Berechnung von Investitionsaufwendungen

Wer eine Pflegeeinrichtung mit Leistungen der sozialen Pflegeversicherungen betreibt, dem dürfte es nicht leicht fallen, sich im System der Finanzierung der Einrichtungen zurecht zu finden. Die Finanzierung besteht aus mehreren Bestandteilen (Pflegevergütung, Entgelt für so genannte Hotelkosten und öffentliche Investitionsförderung) mit jeweils eigenen tatsächlichen und rechtlichen Widrigkeiten. Notwendige Investitionen, die nicht öffentlich gefördert werden, können die Pflegeeinrichtungen den Pflegebedürftigen direkt in Rechnung stellen. Dieser Finanzierungsbestandteil war unumgänglich, um den Pflegeeinrichtungen ein wirtschaftliches Handeln zu ermöglichen, weil sie keinen Anspruch auf die öffentliche Förderung aller notwendigen Investitionen haben und ansonsten das wirtschaftliche Risiko, Investitionen nicht durch Einnahmen decken zu können, von vornherein zu tragen hätten. Wie schwierig es in der Praxis ist, die Gesetze hierzu anzuwenden, welche Lösung die Rechtsprechung zu wesentlichen Fragen gefunden hat und wie einige der ungelösten Schwierigkeiten gelöst werden könnten, will dieser Beitrag dem Leser vermitteln.

Seiten 724 - 730

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2006.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 12 / 2006
Veröffentlicht: 2006-12-21
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