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Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die (steuerliche) Prüfung nach dem SchwarzArbG

Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) ist die umfassende Rechtsgrundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung durch den Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung. Dieser Arbeitsbereich ist in den Sachgebieten C (Kontrolle), E (Prüfungen und Ermittlungen Finanzkontrolle Schwarzarbeit) und F (Ahndung) der Hauptzollämter organisiert. Das zum 1.8.2004 neu gefasste SchwarzArbG enthält zum ersten Mal eine Legaldefinition der Schwarzarbeit. Schwarzarbeit leistet danach, wer auf Grund einer Dienst- oder Werkleistung
– als Arbeitgeber seine sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
– als Steuerpflichtiger seine steuerlichen Pflichten nicht erfüllt,
– als Sozialleistungsempfänger seine Mitteilungspflicht gegenüber dem Sozialleistungsträger nicht erfüllt, oder als Erbringer von Dienst- oder Werkleistungen
– eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt oder
– ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe ohne Eintragung in die Handwerksrolle betreibt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-29
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