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Firmenübernahmen durch ausländische Finanzinvestoren (Private Equity Fonds) – Gestaltungsformen und steuerliche Beurteilung – Teil II –

Private Equity als eigene Anlageklasse des Kapitalmarkts bedeutet Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen mit Eigenkapital. „Private“ steht dabei für den nicht öffentlichen Charakter des Beteiligungskapitals. Das Gegenstück bildet das so genannte Public Equity, also die Finanzierung über Eigenkapital, das an öffentlichen Börsen in Form von Aktienkapital aufgenommen wird. Das „nicht öffentliche“ Beteiligungskapital nimmt uneingeschränkt am Gewinn oder Verlust eines Unternehmens teil. Der Investor unterliegt einem hohen Risiko, da mögliche Verluste des Unternehmens zunächst mit dem Eigenkapital verrechnet werden. Andererseits stehen ihm sämtliche Erlöse aus stillen Reserven zu, die sich insbesondere aus einem Firmenwert ergeben können. Demzufolge profitiert ein Investor bei positiver Unternehmensentwicklung weit über der dem Fremdkapitalgeber gewährten Verzinsung.

Seiten 329 - 338

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.12.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2010
Veröffentlicht: 2010-12-06
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