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Für die Tourismusbranche wichtige steuerliche Beschlüsse zum Jahreswechsel

Momentan fällt es selbst den Steuerexperten schwer, mit den aktuellen Gesetzesvorhaben Schritt zu halten und nachzuvollziehen, was genau sich ab wann ändert. Denn zum einen versucht der Gesetzgeber mit verschiedenen Mitteln und auf verschiedenen Ebenen, den Auswirkungen der aktuellen Krisen (Ukrainekrieg, Energiekrise, Klimawandel, Corona) wirksam zu begegnen. Zum anderen müssen EU-Vorgaben fristgerecht umgesetzt werden. In Kombination mit dem allgemein bekannten Aktionismus des Gesetzgebers zum Jahresende führt dies dazu, dass sich wichtige gesetzliche Anpassungen in verschiedenen Textentwürfen verstecken und leicht übersehen werden können. Zahlreiche Maßnahmen richten sich in diesem Jahr auf die Entlastung der Verbraucher (z.B. durch die Absenkung des Steuersatzes für Gas und Fernwärme und die Einkommensteuerbefreiung eines zusätzlichen Arbeitsentgelts i.H. von bis zu 3.000 € zur Abmilderung der Inflation, beides geregelt im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“). Für die Tourismusindustrie wichtig sind aber vor allem die folgenden drei spezifischen (Neu-)Regelungen: Catering, Meldepflichten für Zahlungsdienstleister und Konsequenzen aus der neuesten DAC7-Richtlinie.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.11.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-09
Dokument Für die Tourismusbranche wichtige steuerliche Beschlüsse zum Jahreswechsel