• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen auf der Ebene der Höchstspannung oder der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung

§ 23 Abs. 7 ARegV

§ 23 Abs. 7 ARegV ist auf Investitionen in die Ebenen der Höchstspannung und der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung nicht entsprechend anwendbar.

(Leitsätze des Gerichts)

BGH, Beschl. v. 09.07.2019 – EnVR 6/18
vorgehend: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 10.01.2018 – VI-3 Kart 125/16 (V)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2019.05.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2019
Veröffentlicht: 2019-09-16
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Genehmigungsfähigkeit von Investitionsmaßnahmen auf der Ebene der Höchstspannung oder der Umspannung von Höchst- zu Hochspannung