Geordneter Rückbau einer Sondermüllsammelstelle und einer Sondermüllverbrennungsanlage
Die langjährige Nutzung von industriellen Anlagen, bei denen die Anpassung an den Stand der Technik technisch und/oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, aber auch veränderte Rahmenbedingungen der Umweltgesetzgebung, der Situation auf den Absatzmärkten und gesellschaftlicher Verhaltensmuster führen häufig zur endgültigen Stillsetzung von Anlagen. Eine Stillegung bedeutet aber keinesfalls, daß damit die Verantwortung und Pflichten des Betreibers enden. Verschiedene Grundsatzüberlegungen müssen daher angestellt werden:
- Es stellen sich Fragen nach den Unterhaltskosten der Altanlage z. B. für die Bauwerksinstandhaltung und -sicherung, auch wenn der Betrieb bereits eingestellt wurde.
- In der Regel kann eine Wiederbebauung des Altanlagenstandortes durchgeführt werden, so daß eine erneute Kapitalisierung des Baugrundstückes möglich ist.
- Die Altanlage kann zum Vorteil des Betreibers in Teilen veräußert und auf diese Weise rekapitalisiert werden.
- Die Altanlage stellt möglicherweise eine potentielle Umweltgefährdung dar, so daß dauerhafte Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden und zu ständiger Kostenbelastung führen.
Seiten 446 - 451
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.1998.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1863-9763 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 1998 |
Veröffentlicht: | 1998-07-01 |