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Gerichtsverfahren: Mündliche Verhandlung / Darstellung Sachverhalt

§ 112 SGG

Unterbleibt in der mündlichen Verhandlung die Darstellung des Sachverhalts, so liegt auch dann ein wesentlicher Verfahrensmangel vor, wenn die ehrenamtlichen Richter vorab über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt worden sind und die anwesenden Beteiligten auf den Sachvortrag verzichten

Beschluss des 5. Senats des BSG vom 25. 1. 2011 – B 5 R 261/10 B –

Anmerkung von Georg Legde, Darmstadt

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2012.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 2 / 2012
Veröffentlicht: 2012-02-03
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