• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Gesetze, Verordnungen, BG-Vorschriften, Technische Regeln

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bietet Arbeitnehmern einen kollektiven Mindestschutz sowie die Möglichkeiten, diesen Schutz auszubauen. Es ist, wie fast kein zweites Gesetz, darauf angewiesen, dass die Betroffenen – Beschäftigte, Betriebsräte und Arbeitgeber – das Gesetz mit Leben erfüllen, wenn es wirksam werden soll.
An dieser Stelle gilt unser Augenmerk dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Hier bietet das BetrVG zahlreiche Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und ein Initiativrecht für die Betriebsräte. Der Betriebsrat braucht gerade im Arbeits- und Gesundheitsschutz nicht abzuwarten, was der Arbeitgeber tut, sondern er kann selbst initiativ werden.

Seiten 31 - 180

Dokument Gesetze, Verordnungen, BG-Vorschriften, Technische Regeln