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Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.10.2022 auf 12 Euro – Minijob-Entgeltgrenze wird auf 520 Euro erhöht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Mindestlohn zum 1. Oktober dieses Jahres auf 12 Euro angehoben wird. Zudem wird die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro erhöht. Außerdem wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 4 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-14
Dokument Gesetzlicher Mindestlohn steigt ab 1.10.2022 auf 12 Euro – Minijob-Entgeltgrenze wird auf 520 Euro erhöht