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Gestaltung von Omnibushalte stellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 2

Inoffiziellen Angaben zufolge weisen derzeit mehr als 80 % aller Omnibushaltestellen im ÖPNV noch unzureichende Ausbaubedingungen auf. Das Umsetzen der gesetzlichen Forderung nach vollständiger Barrierefreiheit bedeutet für diese in letzter Konsequenz nicht explizit den Neubau der Anlagen, sondern überwiegend eine bauliche Anpassung derselben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.01.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 1 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-02
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Dokument Gestaltung von Omnibushalte stellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 2