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Gestaltung von Omnibushalte stellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 4

Immer mehr Beachtung findet die Ausbauform einer Omnibushaltestelle in der Gestalt eines Kaps. Der Begriff „Kap“ ist der Geografie entlehnt und bezeichnet einen hervorspringenden Geländeteil. Im hier betrachteten Fall betrifft das den Gehweg, der baulich gesehen einen Vorsprung in die Fahrbahn erhält. Diese Lösung ist nahezu identisch mit der Anordnung eines Bahnsteigs. Ein ausgesprochener Vorteil dieser Ausbauform für den ÖPNV resultiert daraus, dass der Omnibus grundsätzlich in seinem Fahrstreifen verbleibt und die Bordkante in einer quasi Geradeausfahrt erreicht, womit eine Höhe der Bordkante von durchgängig mindestens 220 mm über FOK zu sichern ist. Die Abfahrt erfordert nicht die Inanspruchnahme der Vorfahrtsberechtigung. Als Nachteil für den Individualverkehr ist der aus dem Halt resultierende Rückstau innerhalb des Fahrstreifens festzustellen, der jedoch bei einer mehrspurigen Fahrbahn zwischen diesen ausgeglichen werden kann.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.03.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-02-20
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Dokument Gestaltung von Omnibushalte stellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 4