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Gestaltung von Omnibushaltestellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 3

Die Haltestelle am Fahrbahnrand stellt die älteste übliche und zugleich elementarste Gestaltungsform einer Haltestelle dar und weist keinerlei bauliche Besonderheiten auf. Die Aufstellfläche des Omnibusses befindet sich längs des Bordsteines auf der dem allgemeinen Straßenverkehr dienenden Fahrbahn und die Wartefläche ist in den oft nur unterdimensionierten Gehweg integriert. In Abhängigkeit der jeweiligen Frequentierung dieser Verkehrsflächen und deren Dimensionierung sind interne und wechselseitige Behinderungen nicht ausgeschlossen. Als unproblematisch stellt sich diese Ausbauform in gering belegten Straßenzügen dar. Als Nachteil einer Haltestelle am Fahrbahnrand erweist sich insbesondere im Innenstadtbereich die fehlende Möglichkeit der ungehinderten Anfahrt. Das resultiert vor allem aus dem Fakt undiszipliniert und regelwidrig parkender oder haltender Fahrzeuge unmittelbar vor oder hinter dem Haltestellenbereich.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2018.02.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 2 / 2018
Veröffentlicht: 2018-01-30
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Dokument Gestaltung von Omnibushaltestellen im ÖPNV unter besonderer Beachtung der Grundsätze einer vollständigen Barrierefreiheit – Teil 3