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Gesundheits-Apps werden eine Krankenkassen-Leistung
Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht

Bestimmte Gesundheits­Apps, beispielsweise für Versicherte mit Bluthochdruck oder Tagebücher für Diabetes, werden seit Jahresbeginn von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie der behandelnde Arzt verschreibt. Das „Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation“ hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Es sieht zudem vor, dass Patienten einen leichteren Zugang zu Videosprechstunden bekommen. Außerdem werden digitale Verwaltungsprozesse und der Anschluss von Praxen, Apotheken und Kliniken an die geplante Datenautobahn des Gesundheitswesens geregelt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2191-7345
Ausgabe / Jahr: 1 / 2020
Veröffentlicht: 2020-01-14
Dokument Gesundheits-Apps werden eine Krankenkassen-Leistung