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Gewährleistung bei Pandemie‐bedingten Reisebeeinträchtigungen

Bekanntlich datiert die weltweite Pandemie‐Erklärung der WHO vom 12.3.2020 und die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amts vom 17.3.2020. Die COVID‐pandemiebedingte Gesundheitskrise bestand das gesamte Jahr 2020 und besteht auch in 2021 fort, ein sicheres Ende ist nicht abzusehen. Nach dem abrupten Abbruch jeglichen touristischen Geschehens im März 2020 wurden im Verlauf des Jahres 2020 gleichwohl wieder Flugpauschalreisen angeboten in Reiseländer, die dies – wenn auch mit Corona‐bedingten Einschränkungen – zuließen. Die Reise‐Angebote wurden auch gerne wahrgenommen. Gleiches gilt auch für 2021. An den Run z.B. auf Flugpauschalreisen nach Mallorca zur Osterzeit 2021 wird erinnert. Diese Reisen wurden gebucht und durchgeführt im klaren Bewusstsein, dass sowohl in Deutschland als auch im jeweiligen Urlaubsland Corona‐bedingt Risiken lauern und hygienebedingte Bewegungseinschränkungen und Verhaltensvorgaben von den Gesundheitsbehörden bestehen. Sind also Verlautbarungen von Reiseveranstaltern solcher Reisen richtig, wonach die Corona‐Pandemie mittlerweile zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehöre und somit Rücktrittsrechte und Gewährleistungsansprüche automatisch ausscheiden?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.05.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7881
Ausgabe / Jahr: 5 / 2021
Veröffentlicht: 2021-04-28
Dokument Gewährleistung bei Pandemie‐bedingten Reisebeeinträchtigungen