• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

„GmbH i. L.“ – Wohin mit den Gesellschafterdarlehen?

Die Prüfung von Kapitalgesellschaften, die sich in Liquidation befinden oder die bereits liquidiert worden sind, ist in den Betriebsprüfungsstellen der Finanzämter ein eher selten vorkommendes Thema. Entsprechende Steuerakten werden so gut wie nie durch den Innendienst zur Prüfung gemeldet, weil sich auf den ersten Blick keine überprüfungswürdigen Sachverhalte ergeben. Betriebsprüfer sind ihrerseits in der Regel nicht an der Aufnahme solcher Fälle in ihren Prüfungsgeschäftsplan interessiert, weil sie davon ausgehen, dass kein sog. „Mehrergebnis“ zu erzielen ist. Tatsächlich gibt es aber im Rahmen einer Liquidation durchaus Bereiche, die einer näheren Betrachtung bedürfen und deren Prüfung steuerliche Auswirkung haben kann. Hierzu gehört vor allem die Beurteilung jener Darlehen, die der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern gewährt wurden und die bis zur Beendigung der Liquidation nicht zurückgeführt werden. Bis Ende der Neunziger Jahre handelte es dabei vielfach um einen rein akademischen Streit, da die maßgeblichen Gesellschaften über ausreichend hohe Verlustvorträge verfügten, um einen Gewinn, der sich aus dem Nichtansatz eines Gesellschafterdarlehens im Abwicklungsendvermögen ergab, zu neutralisieren. Aufgrund der Mindestbesteuerung gem. § 10d EStG ist dies aber bei einer bestimmten Größenordnung nicht mehr der Fall. Zu beachten ist ferner, dass ein im Liquidationszeitraum entstandener Verlust ggf. auf ein Jahr zurückgetragen werden kann, in dem ein Gewinn erzielt wurde und für das folglich Steuern zu entrichten waren. Es ist dann durchaus im Interesse des Finanzamts, einen zu hoch erklärten Verlust des Liquidationszeitraums zu vermindern, um eine nicht gerechtfertigte Erstattung für das Rücktragsjahr zu verhindern.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2021.09.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2021
Veröffentlicht: 2021-09-07
Dokument „GmbH i. L.“ – Wohin mit den Gesellschafterdarlehen?