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Göppel-Anhängerzüge: Altes Konzept mit neuer Zukunft?

Omnibusse mit Personenanhänger sind nicht neu und bildeten bis in die 1950er Jahre eine beliebte Lösung, wenn Flexibilität bezüglich der Kapazitäten gefordert war. Erst im Juli 1960 wurde in Deutschland das Verbot für die Beförderung von Personen in Anhängern umgesetzt – begründet auf neue Längenverordnungen für Lkw-Gespanne (18 statt 20 m Gesamtlänge) und fehlende technische Möglichkeiten zur Überwachung des Hängers samt Kupplungsbereich. Denn ohne zusätzliches Personal war das Geschehen im Anhänger nicht zu kontrollieren. Zeitgleich wurde der Gelenkbus entwickelt und setzte sich schnell als wirtschaftliche Lösung durch, wenn große Gefäße ratsam schienen. Dagegen waren in der Schweiz und in Österreich sowie in einigen osteuropäischen Ländern Buszüge nie verboten und bildeten weiterhin ein interessantes Nischenprodukt, das beispielsweise von der Carrosserie Hess (Schweiz) kontinuierlich gebaut wurde.

Mit dem rasanten Anstieg der Kraftstoffpreise Anfang des neuen Jahrtausends kam der Busanhänger auch in Deutschland wieder ins Gespräch. Modernste Technik mit Videoüberwachung über dem Kupplungsbereich und im Personenanhänger hoben Sicherheitsbedenken auf. Mit Sondergenehmigung (5 Jahre) und je nach regionaler Topografie eingeschränktem Höchsttempo dürfen Buszüge wieder eingesetzt werden – erstmalig 2003 durch das Busunternehmen Behrendt im brandenburgischen Kloster- Lehnin mit einem 23,2 m langen Gespann von Hess/Scania.

Seiten 165 - 170

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7911.2011.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7911
Ausgabe / Jahr: 5 / 2011
Veröffentlicht: 2011-05-17
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