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Green Deal und Abfallwirtschaft

Der Klimaschutz ist zum Kernanliegen der neuen EU-Kommission geworden. Der Green Deal will in der EU bis 2050 die Klimaneutralität erreichen. Das Europäische Klimagesetz schreibt dieses Ziel verbindlich fest und etabliert einen Mechanismus, über den die Union konkrete Maßnahmen erlassen und sehr stark auf die Mitgliedstaaten einwirken kann. Dieser Prozess erstreckt sich von der Gebäudeeffizienz über die Energiewende bis zur Kreislaufwirtschaft. Letztere ist eine tragende Säule des Green Deal und ermöglicht die Abkoppelung des Wirtschaftswachstums vom Ressourcenverbrauch. Damit ist sie zugleich Ausdruck eines nachhaltigkeitsgerechten Umbaus des EU-Wirtschaftsrechts. Dies zeigt sich vor allem im Vergabe- und im Beihilferecht. So sind auch stärkere Unterstützungsleistungen etwa zur Förderung von Abfallwirtschaft 4.0 möglich, die im Gefolge der Corona-Pandemie notwendig werden. Das bedeutet: Überwindung der Corona-Folgen durch Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft. Klimaschutz und Corona schließen sich also nicht aus. Von dem vorgesehenen Neustart kann vor allem die Abfallwirtschaft profitieren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2020.07.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 7 / 2020
Veröffentlicht: 2020-06-09
Dokument Green Deal und Abfallwirtschaft