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Hepatitis

Eigenverantwortung und Selbstschutz oder Aufklärungs- und Unterweisungspflicht bei Gesundheitsrisiken? Die Bedeutung von vertraglichen Nebenpflichten und die Tücken des Beweisrechts bei Unfallversicherungs- und Schadensersatzansprüchen einer Lehrerin nach Hepatitis-Infektion.

Sachverhalt
Die Klägerin ist vom Land Niedersachsen angestellte Berufsschullehrerin im Fach Praxisunterricht Lebensmittel. Es nehmen auch Hepatitis-infizierte Drogenabhängige teil. Während der praktischen Arbeiten kommt es häufiger vor, dass sich Schüler oder Lehrkräfte beim Hantieren mit Geräten verletzen. Es kommt dabei auch zu Schnittverletzungen vor allem an den Händen. Die Klägerin übernahm dann die Wundversorgung. Nachdem sie an Hepatitis C erkrankte, klagt sie gegen die Landesunfallkasse auf Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit und gegen das Land Niedersachsen wegen fehlender Aufklärung auf Schadensersatz (also etwa Arzt- bzw. Heilungskosten) und Ersatz für immaterielle Schäden (also Schmerzensgeld). Sie behauptet, sie könne sich nur im Rahmen ihrer Tätigkeit als Lehrerin bei der Wundversorgung eines Schülers oder einer Schülerin infiziert haben.

Seiten 170 - 180

Dokument Hepatitis