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Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG
Darstellung auf der Grundlage der Zuschlagskalkulation anhand eines Betriebsabrechnungsbogens

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens wurde § 6 Abs. 1 Nr. 1b in das Einkommensteuergesetz (EStG) eingefügt. Durch die Neuregelung wird das handelsrechtliche Wahlrecht des § 253 Abs. 2 Satz 4 HGB, bei der Berechnung der Herstellungskosten auf den Einbezug bestimmter nicht produktionsbezogener Kosten zu verzichten, auf die steuerliche Gewinnermittlung übertragen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2018.06.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2018
Veröffentlicht: 2018-06-06
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Dokument Herstellungskosten nach Handels- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG