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I. Begrenzung der 1%-Regelung auf die Gesamtkosten bei Vermietung von Kfz an Personengesellschaften durch ihre Gesellschafter

Der Wert für die Nutzungsentnahme eines Fahrzeugs aus dem Betriebsvermögen und der Betrag der nicht abziehbaren Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG wird nach der Billigkeitsregelung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 21. Januar 2002 IV A 6 -S 2177- 1/02, BStBl I 2002, 148) durch die „Gesamtkosten des Kraftfahrzeugs“ begrenzt; solche „Gesamtkosten“ des Kfz sind bei entgeltlicher Überlassung durch einen Gesellschafter an die Gesellschaft nur deren Aufwendungen für das Fahrzeug, nicht aber die Aufwendungen des Gesellschafters.

AO § 163, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

BFH-Urteil vom 18. September 2012 – VIII R 28/10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2013.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-04-02
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