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I. Berufsbetreuer erzielen keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, sondern Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit

Eine Sozietät von Rechtsanwälten, die neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit als Berufsbetreuer tätig sind, erzielt aus der Berufsbetreuung Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG (Änderung der Rechtsprechung). Die Abfärberegelung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG findet daher keine Anwendung.

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3

BFH-Urteil vom 15. Juni 2010 – VIII R 10/09

Seiten 355 - 358

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2010
Veröffentlicht: 2010-12-06
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