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I. Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten

Bewirtet ein leitender Arbeitnehmer mit variablen Bezügen seine Arbeitskollegen, insbesondere ihm unterstellte Mitarbeiter, so unterliegen die Bewirtungsaufwendungen nicht der Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 9 Abs. 5 EStG.

EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 5, § 12 Nr. 1 Satz 2.

BFH-Urteil vom 19. Juni 2008 – VI R 33/07

Seiten 327 - 328

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.11.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2008
Veröffentlicht: 2008-11-10
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Dokument I. Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Arbeitnehmers für Arbeitskollegen und Mitarbeiter als Werbungskosten