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I. Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung

Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Knock-Out-Zertifikats sind steuerrechtlich ohne Bedeutung, wenn der Erwerber das darin verbriefte Recht auf Differenzausgleich nicht innerhalb eines Jahres ausübt oder veräußert, sondern es – aus welchen Gründen auch immer – verfallen lässt.

EStG § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2; EStG a.F. § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4

BFH-Beschluss vom 24. April 2012 – IX R 154/10

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.07.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2012
Veröffentlicht: 2012-06-29
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Dokument I. Erwerbsaufwendungen für verfallene Termingeschäfte ohne steuerrechtliche Bedeutung