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I. Herstellungskosten bei Veränderung des betrieblichen Gebrauchs

Eine wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts i. S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 Alternative 3 HGB kann auch in einer Veränderung mit dem Ziel einer neuen betrieblichen Gebrauchs- oder Verwendungsmöglichkeit begründet sein. Die dahin gehenden Feststellungen sind im Einzelfall vom FG zu treffen.

EStG 1992 § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; HGB § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1

BFH-Urteil vom 25. Januar 2006 – I R 58/04

Seiten 328 - 329

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2006
Veröffentlicht: 2006-10-01
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