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I. Höhe der nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Umsatzsteuer bei Anwendung der 1%-Regelung

1. Die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbare Umsatzsteuer ist bei Anwendung der 1%-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) nach umsatzsteuerrechtlichen Maßstäben zu ermitteln.

2. Dabei kommt es nicht auf die tatsächliche festgesetzte Umsatzsteuer an, denn Umsatzsteuerbescheid und Einkommensteuerbescheid stehen mangels entsprechender gesetzlicher Grundlagen nicht im Verhältnis Grundlagenbescheid – Folgebescheid.

3. Die nach § 12 Nr. 3 EStG erforderliche Hinzurechnung der Umsatzsteuer hat auf den Zeitpunkt der Entnahme zu erfolgen (Bestätigung der Rechtsprechung).

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 12 Nr. 3; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1, § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2

BFH-Urteil vom 7. Dezember 2010 – VIII R 54/07

Seiten 117 - 120

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.04.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 4 / 2011
Veröffentlicht: 2011-04-08
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