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I. Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs – Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids

Hatte ein Rechtsbehelf in vollem Umfang Erfolg, können auch dann keine Aussetzungszinsen gemäß § 237 AO festgesetzt werden, wenn das FA rechtsirrig einen zu hohen Betrag von der Vollziehung ausgesetzt hatte.

§ 237 Abs. 1, § 233a AO.

BFH-Urteil vom 31. August 2011 – X R 49/09

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.03.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-06
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Dokument I. Keine Aussetzungszinsen für fehlerhaft ausgesetzte Beträge bei vollem Erfolg des Rechtsbehelfs – Verzinsung bei Aussetzung der Vollziehung eines Grundlagenbescheids