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I. Keine Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften

Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i.S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen BMF vom 5. Oktober 2000 IV C 3 – S 2256 – 263/00, BStBl I 2000, 1383, Tz. 42).

EStG § 10d Abs. 4, § 23 Abs. 3

BFH-Urteil vom 22. September 2005 – IX R 21/04

Seiten 199 - 201

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2006
Veröffentlicht: 2006-06-01
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Dokument I. Keine Feststellung von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften