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I. Quotentreuhand an einem GmbH-Geschäftsanteil

1. Der Annahme eines zivilrechtlich wirksamen Treuhandverhältnisses steht nicht entgegen, dass dieses nicht an einem selbständigen Geschäftsanteil, sondern – als sog. Quotentreuhand – lediglich an einem Teil eines solchen Geschäftsanteils vereinbart wird.

2. Ein solcher quotaler Anteil ist steuerrechtlich ein Wirtschaftsgut i.S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO und stellt damit einen treugutfähigen Gegenstand dar.

EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, Satz 4;
AO § 39 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Satz 2, § 41 Abs. 1 Satz 1, § 159 Abs. 1 Satz 1:
FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009 – IX R 14/08

Seiten 151 - 153

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2010.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2010
Veröffentlicht: 2010-04-30
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Dokument I. Quotentreuhand an einem GmbH-Geschäftsanteil