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I. Schuldzinsenkürzung bei Mitunternehmerschaften nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999

Die Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG i.d.F. des StBereinG 1999 ist bei Mitunternehmerschaften zwar gesellschafterbezogen zu bestimmen. Gleichwohl steht der sog. Mindestabzug nach Satz 5 der Vorschrift (jetzt: Satz 4) nicht jedem Mitunternehmer in voller Höhe zu; er ist vielmehr entsprechend den Schuldzinsenanteilen der einzelnen Mitunternehmer aufzuteilen.

EStG i.d.F. des StBereinG 1999 §§ 4 Abs. 4a, 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

BFH-Urteil vom 29. März 2007 – IV R 72/02

Seiten 313 - 317

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.10.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 10 / 2007
Veröffentlicht: 2007-10-10
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