• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

I. Zum Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zinszahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen

Der Emittent von Inhaberschuldverschreibungen (§§ 793 ff. BGB) im Rahmen bankseitig angebotener sog. Commercial Paper Programme ist nicht verpflichtet, dem an ihn gerichteten Verlangen des FA gemäß § 160 Abs. 1 Satz 1 AO nachzukommen und die Gläubiger der verbrieften Ansprüche und der hierauf zu zahlenden Zinsen zu benennen. Das Benennungsverlangen ist regelmäßig unzumutbar und unverhältnismäßig und damit ermessensfehlerhaft.

AO 1977 § 30a Abs. 1, § 160 Abs. 1 Satz 1
BGB § 793 Abs. 1, § 808 Abs. 1

BFH-Urteil vom 25. Februar 2004 – I R 31/03

Seiten 178 - 179

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2004
Veröffentlicht: 2004-06-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument I. Zum Benennungsverlangen nach § 160 AO bei Zinszahlungen auf Inhaberschuldverschreibungen