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II. Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten als Werbungskosten

Aufwendungen für ein Schadstoff-Gutachten, das der Feststellung der durch einen Mieter verursachten Untergrund- und Boden-Verunreinigungen dient, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sein.

EStG § 9 Abs. 1, § 21 Abs. 1

BFH-Urteil vom 17. Juli 2007 – IX R 2/05

Seiten 377 - 378

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2007
Veröffentlicht: 2007-12-10
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