II. Besserungsoption kein rückwirkendes Ereignis
Vereinbaren die Vertragsparteien beim Verkauf eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft eine Besserungsoption, welche dem Verkäufer ein Optionsrecht auf Abschluss eines Änderungsvertrages zum Kaufvertrag mit dem Ziel einer nachträglichen Beteiligung an der Wertentwicklung des Kaufgegenstands einräumt, stellt die spätere Ausübung des Optionsrechts kein rückwirkendes Ereignis dar.
§ 17, § 24 Nr. 2 EStG, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO
BFH-Urteil vom 23. Mai 2012 – IX R 32/11
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-08-30 |