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II. Doppelte Haushaltsführung nicht ehelicher Gemeinschaften

1. Die Rechtsprechung des BFH, nach der eine doppelte Haushaltsführung auch dann anerkannt werden kann, wenn Personen, die an verschiedenen Orten wohnen und dort arbeiten, nach der Eheschließung eine der beide Wohnungen zur Familienwohnung machen, ist nicht in jedem Fall auf nicht eheliche Lebensgemeinschaften zu übertragen.

2. Die Gründung eines doppelten Haushalts kann bei nicht verheirateten Personen beruflich veranlasst sein, wenn sie vor der Geburt eines gemeinsamen Kindes an verschiedenen Orten berufstätig sind, dort wohnen und im zeitlichen Zusammenhang mit der Geburt des Kindes eine der beiden Wohnungen zur Familienwohnung machen.

EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5; GG Art. 6 Abs. 1.

BFH-Urteil vom 15. März 2007 – VI R 31/05

Seiten 189 - 190

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2007.06.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2007
Veröffentlicht: 2007-06-10
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Dokument II. Doppelte Haushaltsführung nicht ehelicher Gemeinschaften