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II. Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wegen Anlage des nachzuzahlenden Steuerbetrages

§ 12 Nr. 3 EStG schließt den Abzug von Nachzahlungszinsen i.S. des § 233a AO als Werbungskosten unabhängig davon aus, ob der Steuerpflichtige den nachzuzahlenden Betrag – wie den Differenzbetrag zwischen festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen und festgesetzter Einkommensteuer – vor der Nachzahlung zur Erzielung von Einkünften aus Kapitalvermögen eingesetzt hat.

AO § 233a, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, § 12 Nr. 3, § 20

BFH-Urteil vom 2. September 2008 – VIII R 2/07

Seiten 62 - 63

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.02.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 2 / 2009
Veröffentlicht: 2009-02-06
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Dokument II. Kein Abzug von Nachzahlungszinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen wegen Anlage des nachzuzahlenden Steuerbetrages