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II. Sonderbetriebsvermögen nach Ende mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung

Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft Wirtschaftsgüter im Rahmen einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, werden diese für die Dauer der Betriebsaufspaltung als Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft behandelt. Sofern gleichzeitig die Voraussetzungen für Sonderbetriebsvermögen bei der Betriebspersonengesellschaft erfüllt sind, tritt diese Eigenschaft mit Ende der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der personellen Verflechtung wieder in Erscheinung.

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

BFH-Urteil vom 30. August 2007 – IV R 50/05

Seiten 25 - 27

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2008.01.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 1 / 2008
Veröffentlicht: 2008-01-11
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Dokument II. Sonderbetriebsvermögen nach Ende mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung