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II. Verlustfeststellung nach Ablauf der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG

Ein erstmaliger Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d EStG kann bis zum Ablauf der Feststellungsfrist auch dann noch ergehen, wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuer vom FA wegen Ablaufs der zweijährigen Antragsfrist des § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG bestandskräftig abgelehnt worden ist.

EStG § 10d, § 46 Abs. 2

BFH-Urteil vom 1. März 2006 – XI R 33/04

Seiten 201 - 202

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 6 / 2006
Veröffentlicht: 2006-06-01
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