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II. Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998

1. Im Rahmen des nach § 10d EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beurteilenden Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 5 EStR 1999).

2. Voraussetzung für einen Rücktrag von negativen Einkünften ist nach § 10d Abs. 1 EStG, dass diese bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte tatsächlich nicht ausgeglichen werden.

EStG § 10d

BFH-Urteil vom 23. August 2011 – IX R 53/05

Seiten 325 - 327

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 11 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-10
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Dokument II. Verlustrücktrag eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998