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II. Verzinsung bei Verlustrücktrag

Ein Steueranspruch ist auch dann gemäß § 233a AO1977 zu verzinsen, wenn sich infolge der Berücksichtigung eines Verlustrücktrags keine Abweichung zwischen der neu festgesetzten und der zuvor festgesetzten Steuer ergibt.

AO 1977 § 233a

BFH-Urteil vom 9. August 2006 – I R 10/06

Seiten 384 - 386

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2006.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2006
Veröffentlicht: 2006-12-07
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