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II. Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“ Altfall)

UStG §§ 15 Abs. 2, 4 Nr. 12

1. Wird ein von einer GmbH bebautes Grundstück teilweise dem Geschäftsführer zu Wohnzwecken überlassen, so scheidet ein Vorsteuerabzug für den Wohnteil gemäß § 15 Abs. 2 UStG aus, wenn dieser steuerfrei vermietet wurde.

2. Das Recht zur Nutzung zu Wohnzwecken aufgrund des Arbeitsvertrags des Geschäftsführers kann Teilentgelt für seine Arbeitsleistung darstellen.

BFH-Urteil vom 18. Februar 2016 – V R 23/15

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2016.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 7 / 2016
Veröffentlicht: 2016-07-05
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Dokument II. Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil („Seeling“ Altfall)