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II. Zur Zusammenfassung von Eigengesellschaften und zur Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften

Die Zusammenfassung unterschiedlicher Betriebe gewerblicher Art einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft in der Organisationsform einer Kapitalgesellschaft ist grundsätzlich als zulässige Handlungsform anzuerkennen.

KStG 1996 § 4, § 8 Abs. 3 Satz 2
AO 1977 § 42
KStR 1995 Abschn. 5 Abs. 9 und 11 a

BFH-Urteil vom 14. Juli 2004 – I R 9/03

Seiten 374 - 375

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2004.12.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2004
Veröffentlicht: 2004-12-01
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