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III. Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut

Ein bilanzierender Gewerbetreibender, dem eine Eigentumswohnung gehört und der Zahlungen in eine von der Wohnungseigentümergemeinschaft gebildete Instandhaltungsrückstellung geleistet hat, muss seine Beteiligung an der Instandhaltungsrückstellung mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen aktivieren

§ 5 Abs. 1 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG; § 11 Abs. 2 EStG; § 10 Abs. 6 WoEigG

BFH-Beschluss vom 5. Oktober 2011 – I R 94/10 (Beschluss nach § 126a FGO, der ergehen kann, wenn der Senat einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung für nicht erforderlich hält).

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.03.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 3 / 2012
Veröffentlicht: 2012-03-06
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Dokument III. Beteiligung eines Wohnungseigentümers an Instandhaltungsrückstellung ist Wirtschaftsgut