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III. Ergänzung einer Verlustfeststellung

Hat das FA den verbleibenden Verlustvortrag nur für bestimmte Einkunftsarten gesondert festgestellt, ist eine fehlende Feststellung für eine weitere Einkunftsart nicht in einem Ergänzungsbescheid nachzuholen.

AO § 179 Abs. 3; EStG § 10d Abs. 4.

BFH-Urteil v. 17. Dezember 2008 – IX R 94/07

Seite 150

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2009.05.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 5 / 2009
Veröffentlicht: 2009-05-08
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Dokument III. Ergänzung einer Verlustfeststellung